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Rechtsgeschichtliches zur Ackerverpachtung auf Tempelland nach demotischem Formular

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Das Buch befaßt sich mit Rechtsvorstellungen im Altertum. Anhand von drei führenden Übersetzungsarbeiten zum demotischen Pachtrecht der ptolemäischen und saitischen Epoche, deutsch wie englisch, wird das Problem der ordinary language angeschnitten: Durch rechtliche Terminologien werden auch wirtschaftliche und sozialnatürliche Komponenten begrenzt miteinbezogen, die quasi-juristisch zum Ausdruck kommen, aber separat analysiert werden müßten. Eine streng neutrale oder wörtliche Übersetzung der alten, noch unentwickelten Sprachen ist für Rechtstexte eine Grundvoraussetzung des Verstehens. Soweit aber vereinzelt die bewußt erkannte Schwierigkeit vereinfachend zum Bekenntnis erhoben wird, umgangssprach-liche moderne Rechtsdogmen als hinreichende Mittel jeder Systemanalyse zu unterstellen, sind aus dem Entwicklungsgrundsatz nachdrücklich Einwendungen zu machen. Ihnen in diesem Pachtrechtsthema vergleichend nachzugehen und im Detail vorläufig eine andere Lösung, die übrigens der von H. J. Wolff nahesteht, anzubieten, ist das Ziel dieser Abhandlung.

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Rechtsgeschichtliches zur Ackerverpachtung auf Tempelland nach demotischem Formular, Tycho Q. Mrsich

Język
Rok wydania
2003
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Rechtsgeschichtliches zur Ackerverpachtung auf Tempelland nach demotischem Formular
Język
niemiecki
Oprawa
miękka
Liczba stron
163
ISBN10
3700131542
ISBN13
9783700131540
Seria
Tagi
Opis
Das Buch befaßt sich mit Rechtsvorstellungen im Altertum. Anhand von drei führenden Übersetzungsarbeiten zum demotischen Pachtrecht der ptolemäischen und saitischen Epoche, deutsch wie englisch, wird das Problem der ordinary language angeschnitten: Durch rechtliche Terminologien werden auch wirtschaftliche und sozialnatürliche Komponenten begrenzt miteinbezogen, die quasi-juristisch zum Ausdruck kommen, aber separat analysiert werden müßten. Eine streng neutrale oder wörtliche Übersetzung der alten, noch unentwickelten Sprachen ist für Rechtstexte eine Grundvoraussetzung des Verstehens. Soweit aber vereinzelt die bewußt erkannte Schwierigkeit vereinfachend zum Bekenntnis erhoben wird, umgangssprach-liche moderne Rechtsdogmen als hinreichende Mittel jeder Systemanalyse zu unterstellen, sind aus dem Entwicklungsgrundsatz nachdrücklich Einwendungen zu machen. Ihnen in diesem Pachtrechtsthema vergleichend nachzugehen und im Detail vorläufig eine andere Lösung, die übrigens der von H. J. Wolff nahesteht, anzubieten, ist das Ziel dieser Abhandlung.