Bookbot

Theorie des öffentlichen Rechts III

Grundfragen einer juristischen Verfassungslehre

Więcej o książce

Wesentliche Probleme der Verfassungstheorie ruhren daher, dass man seit langem dreierlei Dinge vermengt: die Verfassungsordnungen, die Verfassungsstatuten und das Verfassungsrecht. Mit dem Begriff der Verfassungsordnung sind die grundlegenden normativen Strukturen einer politisch geeinten Gemeinschaft gemeint. Als Verfassungsstatut bezeichnet man jenen Text, in dem diese Prinzipien schriftlich fixiert sind. Zum Verfassungsrecht gehoren nur solche Normen der Verfassungsordnung und des Verfassungsstatuts, die sich eignen und dazu bestimmt sind, im Falle einer bestrittenen Rechtsbehauptung als richterlicher Entscheidungsmassstab zu dienen. Historisch betrachtet, gibt es damit nicht nur eine, sondern drei ganz unterschiedliche Verfassungsgeschichten. Auch die Diskussionen uber die Verfassungsinterpretation und die Verfassungsgerichtsbarkeit erscheinen von dieser Differenzierung her in neuem Licht.

Zakup książki

Theorie des öffentlichen Rechts III, Stefan Haack

Język
Rok wydania
2021
Jak tylko się pojawi, wyślemy Ci wiadomość e-mail.

Metody płatności

Nikt jeszcze nie ocenił.Oceń

Tytuł
Theorie des öffentlichen Rechts III
Podtytuł
Grundfragen einer juristischen Verfassungslehre
Język
niemiecki
Rok wydania
2021
ISBN10
3161610733
ISBN13
9783161610738
Seria
Opis
Wesentliche Probleme der Verfassungstheorie ruhren daher, dass man seit langem dreierlei Dinge vermengt: die Verfassungsordnungen, die Verfassungsstatuten und das Verfassungsrecht. Mit dem Begriff der Verfassungsordnung sind die grundlegenden normativen Strukturen einer politisch geeinten Gemeinschaft gemeint. Als Verfassungsstatut bezeichnet man jenen Text, in dem diese Prinzipien schriftlich fixiert sind. Zum Verfassungsrecht gehoren nur solche Normen der Verfassungsordnung und des Verfassungsstatuts, die sich eignen und dazu bestimmt sind, im Falle einer bestrittenen Rechtsbehauptung als richterlicher Entscheidungsmassstab zu dienen. Historisch betrachtet, gibt es damit nicht nur eine, sondern drei ganz unterschiedliche Verfassungsgeschichten. Auch die Diskussionen uber die Verfassungsinterpretation und die Verfassungsgerichtsbarkeit erscheinen von dieser Differenzierung her in neuem Licht.