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Besitzverbot und Eigentumsschutz

Eine Untersuchung zur Reichweite der Garantie des Eigentums an "verbotenen" Sachen in straf- und zivilrechtsdogmatischer Hinsicht

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  • 348 stron
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Inwiefern können Sachen, deren Besitz ihrem Eigentümer verboten ist, gleichwohl taugliche Tatobjekte einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen sein? Anders als beim altbekannten Streit um die Vermögensqualität zivilrechtswidrigen Besitzes, bei dem die Verhältnisse zumindest in sachenrechtlicher Hinsicht klar sind, ist es hier die Zuordnung bzw. Zuordenbarkeit der unerlaubt besessenen Sachen selbst, die problematisch ist: Wie ist es möglich, trotz des Verbots ihres Besitzes (und damit einhergehend: ihres Erwerbs) Eigentum an derlei Dingen zu erwerben? Und welchen Sinn hat es, ein solches Eigentumsrecht - sollte es denn begründbar sein - durch das Vermögensstrafrecht zu bewehren? Es ist unschwer zu sehen, dass die Antworten hierauf nur in Auseinandersetzung mit weitaus grundlegenderen, strafrechts- und eigentumstheoretischen Fragestellungen entwickelt werden können.

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Besitzverbot und Eigentumsschutz, Sören Lichtenthäler

Język
Rok wydania
2020
Oprawa
(twarda)
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Tytuł
Besitzverbot und Eigentumsschutz
Podtytuł
Eine Untersuchung zur Reichweite der Garantie des Eigentums an "verbotenen" Sachen in straf- und zivilrechtsdogmatischer Hinsicht
Język
niemiecki
Rok wydania
2020
Oprawa
twarda
Liczba stron
348
ISBN13
9783161595226
Seria
Opis
Inwiefern können Sachen, deren Besitz ihrem Eigentümer verboten ist, gleichwohl taugliche Tatobjekte einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen sein? Anders als beim altbekannten Streit um die Vermögensqualität zivilrechtswidrigen Besitzes, bei dem die Verhältnisse zumindest in sachenrechtlicher Hinsicht klar sind, ist es hier die Zuordnung bzw. Zuordenbarkeit der unerlaubt besessenen Sachen selbst, die problematisch ist: Wie ist es möglich, trotz des Verbots ihres Besitzes (und damit einhergehend: ihres Erwerbs) Eigentum an derlei Dingen zu erwerben? Und welchen Sinn hat es, ein solches Eigentumsrecht - sollte es denn begründbar sein - durch das Vermögensstrafrecht zu bewehren? Es ist unschwer zu sehen, dass die Antworten hierauf nur in Auseinandersetzung mit weitaus grundlegenderen, strafrechts- und eigentumstheoretischen Fragestellungen entwickelt werden können.