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Die Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung im Privatrecht.

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  • 460 stron
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Die Arbeit untersucht die Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung im Privatrecht und die Abgrenzung zwischen judikativen und legislativen Kompetenzen im deutschen Verfassungsstaat. Ziel ist die Entwicklung eines Grenzsystems, das auf einem neuen Lückenbegriff basiert und ein strukturiertes Prüfprogramm bereitstellt, um die Zulässigkeit einer intendierten Rechtsfortbildung zu beurteilen. Im Fokus steht die Frage, bis zu welchem Punkt ein Zivilgericht eine Rechtsfrage selbst klären kann, wenn die Antwort nicht direkt aus dem Gesetzestext hervorgeht, und ab wann dies dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber vorbehalten ist. Die Arbeit stützt sich auf die verfassungsrechtliche Vorgabe, dass richterliches Handeln gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht zu messen ist. Hierzu wird ein Grenzsystem entwickelt, das eine strukturierte Analyse von Normtext und Normzweck ermöglicht. Der neue Lückenbegriff versteht die Lücke als Abweichung des Normtexts vom gebotenen Normzweck. Die Untersuchung gliedert sich in drei Teile: die Grundannahmen zur Rechtsfortbildung, die Entwicklung des Grenzsystems in Rechtsprechung und Literatur sowie die praktische Anwendung des Grenzsystems. Dabei werden verschiedene Formen der Normtext- und Normzweckvereinbarkeit sowie die Zulässigkeit von Rechtsfortbildung behandelt.

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Die Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung im Privatrecht., Felix Jocham

Język
Rok wydania
2021
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Die Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung im Privatrecht.
Język
niemiecki
Rok wydania
2021
Oprawa
miękka
Liczba stron
460
ISBN13
9783428182770
Seria
Opis
Die Arbeit untersucht die Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung im Privatrecht und die Abgrenzung zwischen judikativen und legislativen Kompetenzen im deutschen Verfassungsstaat. Ziel ist die Entwicklung eines Grenzsystems, das auf einem neuen Lückenbegriff basiert und ein strukturiertes Prüfprogramm bereitstellt, um die Zulässigkeit einer intendierten Rechtsfortbildung zu beurteilen. Im Fokus steht die Frage, bis zu welchem Punkt ein Zivilgericht eine Rechtsfrage selbst klären kann, wenn die Antwort nicht direkt aus dem Gesetzestext hervorgeht, und ab wann dies dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber vorbehalten ist. Die Arbeit stützt sich auf die verfassungsrechtliche Vorgabe, dass richterliches Handeln gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht zu messen ist. Hierzu wird ein Grenzsystem entwickelt, das eine strukturierte Analyse von Normtext und Normzweck ermöglicht. Der neue Lückenbegriff versteht die Lücke als Abweichung des Normtexts vom gebotenen Normzweck. Die Untersuchung gliedert sich in drei Teile: die Grundannahmen zur Rechtsfortbildung, die Entwicklung des Grenzsystems in Rechtsprechung und Literatur sowie die praktische Anwendung des Grenzsystems. Dabei werden verschiedene Formen der Normtext- und Normzweckvereinbarkeit sowie die Zulässigkeit von Rechtsfortbildung behandelt.