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Systembildung interfamiliärer Verträge am Beispiel des Pflichtteilsverzichts durch Abkömmlinge

Zur Problematik der Privatautonomie im unternehmenserbrechtlichen Vertragsrecht

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Das Unternehmen im Erbgang wirft schwierige rechtliche und zwischenmenschliche Fragen auf. Während sich als Ergebnis des Diskurses um die vertragsrechtliche Richtigkeitsgewähr Differenzierungen herauskristallisiert haben, welche die am Vertrag beteiligten Personen in den Blick nehmen, bleibt der interfamiliäre Vertrag davon unberührt. Das BGB fragt nach dem Verbraucher und dem Unternehmer, nach Mieter und Vermieter, nach Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das BGB fragt jedoch nicht nach einer Nähebeziehung, wenn es um den Vertragsschluss geht. Allmählich regt sich allerdings eine modernere Diskussion über Testierfreiheit und Pflichtteilsrecht. Es fragt sich, inwieweit Machstrukturen im Erbgeschehen zu berücksichtigen sind.

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Systembildung interfamiliärer Verträge am Beispiel des Pflichtteilsverzichts durch Abkömmlinge, Celina Lay

Język
Rok wydania
2024
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Systembildung interfamiliärer Verträge am Beispiel des Pflichtteilsverzichts durch Abkömmlinge
Podtytuł
Zur Problematik der Privatautonomie im unternehmenserbrechtlichen Vertragsrecht
Język
niemiecki
Autorzy
Celina Lay
Wydawca
Nomos
Rok wydania
2024
Oprawa
miękka
Liczba stron
267
ISBN13
9783756012794
Seria
Opis
Das Unternehmen im Erbgang wirft schwierige rechtliche und zwischenmenschliche Fragen auf. Während sich als Ergebnis des Diskurses um die vertragsrechtliche Richtigkeitsgewähr Differenzierungen herauskristallisiert haben, welche die am Vertrag beteiligten Personen in den Blick nehmen, bleibt der interfamiliäre Vertrag davon unberührt. Das BGB fragt nach dem Verbraucher und dem Unternehmer, nach Mieter und Vermieter, nach Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das BGB fragt jedoch nicht nach einer Nähebeziehung, wenn es um den Vertragsschluss geht. Allmählich regt sich allerdings eine modernere Diskussion über Testierfreiheit und Pflichtteilsrecht. Es fragt sich, inwieweit Machstrukturen im Erbgeschehen zu berücksichtigen sind.