Bookbot

Unselbstständige Beweisverwertungsverbote als Ausprägung waffengleicher Verfahrensteilhabe im Strafprozess

Parametry

  • 322 strony
  • 12 godzin czytania

Więcej o książce

Die Arbeit hinterfragt das Postulat der Rechtsprechung, nach dem Beweisverwertungsverbote eine begründungsbedürftige Ausnahme von der Wahrheitserforschungspflicht darstellen und rekonstruiert diese aus dem Recht auf waffengleiche Verfahrensteilhabe aus Art. 6 EMRK. Hierzu wird ein Recht auf materielle Waffengleichheit postuliert, welches auch im Amtsermittlungsverfahren verwirklicht werden kann. Der Anspruch auf Beweisausschluss wird dabei durch Verlaufshypothesen konkretisiert. Statt durch Abwägung wird die Frage der Verwertbarkeit damit auf konkrete Ausermittlungschancen reduziert, wodurch sowohl eine Überkompensation von Verfahrensfehlern als auch eine automatische Verknüpfung von Rechtsverstoß und Verwertungsverbot vermieden wird.

Zakup książki

Unselbstständige Beweisverwertungsverbote als Ausprägung waffengleicher Verfahrensteilhabe im Strafprozess, Benjamin Knebel

Język
Rok wydania
2022
Oprawa
(miękka)
Jak tylko się pojawi, wyślemy Ci wiadomość e-mail.

Metody płatności

Nikt jeszcze nie ocenił.Oceń

Tytuł
Unselbstständige Beweisverwertungsverbote als Ausprägung waffengleicher Verfahrensteilhabe im Strafprozess
Język
niemiecki
Wydawca
Nomos
Rok wydania
2022
Oprawa
miękka
Liczba stron
322
ISBN13
9783848773398
Seria
Opis
Die Arbeit hinterfragt das Postulat der Rechtsprechung, nach dem Beweisverwertungsverbote eine begründungsbedürftige Ausnahme von der Wahrheitserforschungspflicht darstellen und rekonstruiert diese aus dem Recht auf waffengleiche Verfahrensteilhabe aus Art. 6 EMRK. Hierzu wird ein Recht auf materielle Waffengleichheit postuliert, welches auch im Amtsermittlungsverfahren verwirklicht werden kann. Der Anspruch auf Beweisausschluss wird dabei durch Verlaufshypothesen konkretisiert. Statt durch Abwägung wird die Frage der Verwertbarkeit damit auf konkrete Ausermittlungschancen reduziert, wodurch sowohl eine Überkompensation von Verfahrensfehlern als auch eine automatische Verknüpfung von Rechtsverstoß und Verwertungsverbot vermieden wird.