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Die Forderungspfändung hat große praktische Relevanz. Deren Erfolg hängt meist davon ab, ob und inwieweit sich der Vollstreckungsschuldner kooperativ gegenüber dem Vollstreckungsgläubiger verhält, mithin verwertbare Auskünfte erteilt ( 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO). Offenbart sich der Vollstreckungsschuldner - wie so häufig - nicht, muss Aufwand und Zeit in das weitere Vollstreckungsvorhaben investiert werden. Zeit, die der Vollstreckungsgläubiger häufig nicht hat ( 804 Abs. 3 ZPO). Es ist ihm daher zumeist daran gelegen, den Drittschuldner rasch zur Auskunftserteilung anzuhalten. Diese Arbeit beschäftigt sich mit den dogmatischen Grundlagen der Erklärungspflicht des Drittschuldners aus 840 Abs. 1 ZPO, nimmt aber auch Stellung zu praxisrelevanten Problemen - und bietet hierfür geeignete Lösungswege an. Inhaltsverzeichnis Einleitung.- Die Rechtsnatur der Drittschuldnererklärung.- Verfassungsrechtliche Betrachtungsweise.
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Die dogmatische Struktur der Erklärungspflicht des Drittschuldners gemäß § 840 Abs. 1 ZPO, Christian Thot
- Język
- Rok wydania
- 2021
- Oprawa
- (miękka)
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- Tytuł
- Die dogmatische Struktur der Erklärungspflicht des Drittschuldners gemäß § 840 Abs. 1 ZPO
- Język
- niemiecki
- Autorzy
- Christian Thot
- Wydawca
- Springer-Verlag GmbH
- Rok wydania
- 2021
- Oprawa
- miękka
- ISBN13
- 9783658344337
- Seria
- Tagi
- Biznes, Tematy prawne
- Opis
- Die Forderungspfändung hat große praktische Relevanz. Deren Erfolg hängt meist davon ab, ob und inwieweit sich der Vollstreckungsschuldner kooperativ gegenüber dem Vollstreckungsgläubiger verhält, mithin verwertbare Auskünfte erteilt ( 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO). Offenbart sich der Vollstreckungsschuldner - wie so häufig - nicht, muss Aufwand und Zeit in das weitere Vollstreckungsvorhaben investiert werden. Zeit, die der Vollstreckungsgläubiger häufig nicht hat ( 804 Abs. 3 ZPO). Es ist ihm daher zumeist daran gelegen, den Drittschuldner rasch zur Auskunftserteilung anzuhalten. Diese Arbeit beschäftigt sich mit den dogmatischen Grundlagen der Erklärungspflicht des Drittschuldners aus 840 Abs. 1 ZPO, nimmt aber auch Stellung zu praxisrelevanten Problemen - und bietet hierfür geeignete Lösungswege an. Inhaltsverzeichnis Einleitung.- Die Rechtsnatur der Drittschuldnererklärung.- Verfassungsrechtliche Betrachtungsweise.