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Mittelbare Diskriminierung.

Verfassungsrechtliche Kritik einer fragwürdigen Gleichheitskonzeption.

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  • 251 stron
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Die Arbeit untersucht, ob eine verbotene Anknüpfung an das Geschlecht gemäß Art. 3 Abs. 2 und 3 GG auch bei geschlechtsneutralen Formulierungen vorliegen kann oder ob der Gesetzgeber in zulässiger Weise handelt, wenn solche Formulierungen faktisch eine bestimmte Gruppe benachteiligen. Im Mittelpunkt steht eine Entscheidung des BVerfG, die eine Regelung betrachtete, die als mittelbar frauendiskriminierend angegriffen wurde, obwohl sie sich auf das geschlechtsneutrale Merkmal der Teilzeitbeschäftigung stützte. Da mehrheitlich Frauen in Teilzeit arbeiten, wurde eine mittelbare Diskriminierung bejaht. Es bleibt jedoch fraglich, ob eine verbotene Anknüpfung an das Geschlecht auch bei geschlechtsneutralen Formulierungen möglich ist, da der Gesetzgeber durch Art. 3 Abs. 2 und 3 GG primär zu geschlechtsneutralen Regelungen verpflichtet ist. Diese Regelungen zeigen nicht die gleiche Benachteiligungsqualität wie unmittelbar diskriminierende Vorschriften. Im Kern geht es oft um die Nachteile aus der Kindererziehung, wobei Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG als Maßstab dient. Die Arbeit gliedert sich in mehrere Abschnitte, die rechtliche Grundlagen, Voraussetzungen und Problemstellungen der mittelbaren Diskriminierung sowie eine kritische Würdigung der Thematik behandeln, gefolgt von einer Schlussbetrachtung und einem Ausblick.

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Mittelbare Diskriminierung., Biljana Vrhovac

Język
Rok wydania
2021
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Mittelbare Diskriminierung.
Podtytuł
Verfassungsrechtliche Kritik einer fragwürdigen Gleichheitskonzeption.
Język
niemiecki
Rok wydania
2021
Oprawa
miękka
Liczba stron
251
ISBN13
9783428183104
Seria
Opis
Die Arbeit untersucht, ob eine verbotene Anknüpfung an das Geschlecht gemäß Art. 3 Abs. 2 und 3 GG auch bei geschlechtsneutralen Formulierungen vorliegen kann oder ob der Gesetzgeber in zulässiger Weise handelt, wenn solche Formulierungen faktisch eine bestimmte Gruppe benachteiligen. Im Mittelpunkt steht eine Entscheidung des BVerfG, die eine Regelung betrachtete, die als mittelbar frauendiskriminierend angegriffen wurde, obwohl sie sich auf das geschlechtsneutrale Merkmal der Teilzeitbeschäftigung stützte. Da mehrheitlich Frauen in Teilzeit arbeiten, wurde eine mittelbare Diskriminierung bejaht. Es bleibt jedoch fraglich, ob eine verbotene Anknüpfung an das Geschlecht auch bei geschlechtsneutralen Formulierungen möglich ist, da der Gesetzgeber durch Art. 3 Abs. 2 und 3 GG primär zu geschlechtsneutralen Regelungen verpflichtet ist. Diese Regelungen zeigen nicht die gleiche Benachteiligungsqualität wie unmittelbar diskriminierende Vorschriften. Im Kern geht es oft um die Nachteile aus der Kindererziehung, wobei Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG als Maßstab dient. Die Arbeit gliedert sich in mehrere Abschnitte, die rechtliche Grundlagen, Voraussetzungen und Problemstellungen der mittelbaren Diskriminierung sowie eine kritische Würdigung der Thematik behandeln, gefolgt von einer Schlussbetrachtung und einem Ausblick.