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Die Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft nach § 76a Abs. 4 StGB in Verbindung mit § 437 StPO

Grund und Grenzen einer Non-Conviction-Based Confiscation im deutschen Recht

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Mit der Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft in 76a Abs. 4 StGB implementierte der Gesetzgeber im Jahr 2017 ein neuartiges Abschöpfungsinstrument. Zur Überwindung von Beweisproblemen, die sich typischerweise bei schweren Straftaten aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus ergeben, soll eine Einziehung inkriminierter Vermögensgegenstände selbst dann erlaubt sein, wenn überhaupt keine konkrete Tat nachgewiesen werden kann. Die Arbeit beleuchtet die Ursprünge dieser verurteilungsunabhängigen Einziehungsmaßnahme in anderen Rechtsordnungen, klärt grundsätzliche Auslegungsfragen und überprüft schließlich die Vereinbarkeit mit strafrechtlichen, verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Garantien.

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Die Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft nach § 76a Abs. 4 StGB in Verbindung mit § 437 StPO, Christian Schörner

Język
Rok wydania
2023
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Die Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft nach § 76a Abs. 4 StGB in Verbindung mit § 437 StPO
Podtytuł
Grund und Grenzen einer Non-Conviction-Based Confiscation im deutschen Recht
Język
niemiecki
Wydawca
Nomos
Rok wydania
2023
Oprawa
miękka
Liczba stron
451
ISBN13
9783756006571
Seria
Opis
Mit der Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft in 76a Abs. 4 StGB implementierte der Gesetzgeber im Jahr 2017 ein neuartiges Abschöpfungsinstrument. Zur Überwindung von Beweisproblemen, die sich typischerweise bei schweren Straftaten aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus ergeben, soll eine Einziehung inkriminierter Vermögensgegenstände selbst dann erlaubt sein, wenn überhaupt keine konkrete Tat nachgewiesen werden kann. Die Arbeit beleuchtet die Ursprünge dieser verurteilungsunabhängigen Einziehungsmaßnahme in anderen Rechtsordnungen, klärt grundsätzliche Auslegungsfragen und überprüft schließlich die Vereinbarkeit mit strafrechtlichen, verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Garantien.