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Zwingender Angehörigenschutz im Erbrecht

Ein Reformvorschlag

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  • 159 stron
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Zwingenden Angehörigenschutz gewährleistet das deutsche Erbrecht durch eine feste Quotenteilhabe: Den Abkömmlingen, den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers steht als "Pflichtteil" die Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Für diese bedarfsunabhängige Beschränkung der Testierfreiheit gibt es keine überzeugenden Gründe. Das vorgestellte Alternativmodell zum Pflichtteilsrecht soll die Reformdiskussion wiederbeleben. Es beruht auf dem Grundgedanken, die Testierfreiheit zu stärken und deshalb die nächsten Angehörigen des Erblassers nur dann zu schützen, wenn sie eines solchen Schutzes tatsächlich bedürfen. Soweit ein solches Schutzbedürfnis allerdings besteht, soll es so weit wie möglich befriedigt werden. Dreh- und Angelpunkt des Reformmodells sind infolgedessen die Unterhaltspflichten des Erblassers, die als Nachlassverbindlichkeiten bestehen bleiben.

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Zwingender Angehörigenschutz im Erbrecht, Reinhard Zimmermann, Franz J. Bauer, Martin Bialluch, Andreas Humm, Lisa-Kristin Klapdor

Język
Rok wydania
2022
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Zwingender Angehörigenschutz im Erbrecht
Podtytuł
Ein Reformvorschlag
Język
niemiecki
Rok wydania
2022
Oprawa
miękka
Liczba stron
159
ISBN13
9783161617089
Seria
Opis
Zwingenden Angehörigenschutz gewährleistet das deutsche Erbrecht durch eine feste Quotenteilhabe: Den Abkömmlingen, den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers steht als "Pflichtteil" die Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Für diese bedarfsunabhängige Beschränkung der Testierfreiheit gibt es keine überzeugenden Gründe. Das vorgestellte Alternativmodell zum Pflichtteilsrecht soll die Reformdiskussion wiederbeleben. Es beruht auf dem Grundgedanken, die Testierfreiheit zu stärken und deshalb die nächsten Angehörigen des Erblassers nur dann zu schützen, wenn sie eines solchen Schutzes tatsächlich bedürfen. Soweit ein solches Schutzbedürfnis allerdings besteht, soll es so weit wie möglich befriedigt werden. Dreh- und Angelpunkt des Reformmodells sind infolgedessen die Unterhaltspflichten des Erblassers, die als Nachlassverbindlichkeiten bestehen bleiben.