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Das Rechtsschutzmodell, das in Fällen der Konkurrenz um Statusämter Anwendung findet, unterscheidet sich erheblich von demjenigen, das in anderen verwaltungsrechtlichen Konkurrenzkonstellationen praktiziert wird: Unter Rückgriff auf einen sog. Grundsatz der Ämterstabilität werden unterlegene Bewerber zumeist auf den Eilrechtsschutz verwiesen. Eine nachträgliche Anfechtung der einmal erfolgten Ernennung ihres Konkurrenten wird ihnen indes grundsätzlich unter Verweis auf eben diesen Grundsatz verwehrt. Benno Pützer unterzieht dieses tradierte Rechtsschutzmodell einer kritischen Würdigung und begibt sich insbesondere auf die Suche nach dogmatisch tragfähigen Herleitungen für den zu dessen Stützung maßgeblich angeführten "Grundsatz der Ämterstabilität". In Ermangelung einer solchen erarbeitet er abschließend ein alternatives Rechtsschutzmodell auf Grundlage des geltenden Rechts.
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Konkurrentenklagen und Ämterstabilität, Benno Pützer
- Język
- Rok wydania
- 2024
- Oprawa
- (twarda)
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- Tytuł
- Konkurrentenklagen und Ämterstabilität
- Podtytuł
- Zugleich ein Beitrag zur Bestimmung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums
- Język
- niemiecki
- Autorzy
- Benno Pützer
- Wydawca
- Mohr Siebeck
- Rok wydania
- 2024
- Oprawa
- twarda
- Liczba stron
- 288
- ISBN13
- 9783161623936
- Seria
- Tagi
- Biznes, Tematy prawne
- Opis
- Das Rechtsschutzmodell, das in Fällen der Konkurrenz um Statusämter Anwendung findet, unterscheidet sich erheblich von demjenigen, das in anderen verwaltungsrechtlichen Konkurrenzkonstellationen praktiziert wird: Unter Rückgriff auf einen sog. Grundsatz der Ämterstabilität werden unterlegene Bewerber zumeist auf den Eilrechtsschutz verwiesen. Eine nachträgliche Anfechtung der einmal erfolgten Ernennung ihres Konkurrenten wird ihnen indes grundsätzlich unter Verweis auf eben diesen Grundsatz verwehrt. Benno Pützer unterzieht dieses tradierte Rechtsschutzmodell einer kritischen Würdigung und begibt sich insbesondere auf die Suche nach dogmatisch tragfähigen Herleitungen für den zu dessen Stützung maßgeblich angeführten "Grundsatz der Ämterstabilität". In Ermangelung einer solchen erarbeitet er abschließend ein alternatives Rechtsschutzmodell auf Grundlage des geltenden Rechts.