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Die Eigenkapitalüberlassung in der Umsatzsteuer

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Nach der Rechtsprechung ist das Halten einer Gesellschaftsbeteiligung keine unternehmerische Tätigkeit, sodass nur Führungsholdings Vorsteuer abziehen können sollen. Der Autor hingegen sieht mit dem Halten einer Beteiligung regelmäßig die Überlassung von Eigenkapital einhergehen und kommt so zur Vorsteuerabzugsmöglichkeit aller Holdings. Die Rechtsprechung vertritt die Auffassung, das bloße Halten einer Gesellschaftsbeteiligung sei keine unternehmerische Tätigkeit. In der Folge verwehrt sie sog. Finanzholdings die Unternehmereigenschaft und damit das Vorsteuerabzugsrecht. Nur Holdings, die ihren Beteiligungsgesellschaften steuerpflichtige Leistungen erbringen ,sog. Führungsholdings, seien aufgrund dieser Leistungen Unternehmer und könnten so in den Genuss des Vorsteuerabzugs auch aus beteiligungsbezogenen Eingangsleistungen kommen. Demgegenüber vertritt der Autor die Auffassung, mit dem bloßen Halten einer Gesellschaftsbeteiligung gehe regelmäßig die steuerbare Überlassung von Eigenkapital einher. Damit kommt er zur umfassenden Vorsteuerabzugsmöglichkeit aller Holdings. Inhaltsverzeichnis Holdings als Unternehmer - Theorie vom mittelbaren Unternehmer - Ausgeschüttete oder entnommene Gewinne - Unternehmerbegriffs - Vorsteuerabzug in verschiedenen Holdingsituationen - Vorsteuerabzug bei Vorliegen einer Organschaft - Fremdkapitalüberlassung und Factoring - Fremdkapitalüberlassung

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Die Eigenkapitalüberlassung in der Umsatzsteuer, Johannes Theobald

Język
Rok wydania
2020
Oprawa
(twarda)
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Tytuł
Die Eigenkapitalüberlassung in der Umsatzsteuer
Język
niemiecki
Wydawca
Peter Lang
Rok wydania
2020
Oprawa
twarda
Liczba stron
306
ISBN13
9783631807552
Seria
Opis
Nach der Rechtsprechung ist das Halten einer Gesellschaftsbeteiligung keine unternehmerische Tätigkeit, sodass nur Führungsholdings Vorsteuer abziehen können sollen. Der Autor hingegen sieht mit dem Halten einer Beteiligung regelmäßig die Überlassung von Eigenkapital einhergehen und kommt so zur Vorsteuerabzugsmöglichkeit aller Holdings. Die Rechtsprechung vertritt die Auffassung, das bloße Halten einer Gesellschaftsbeteiligung sei keine unternehmerische Tätigkeit. In der Folge verwehrt sie sog. Finanzholdings die Unternehmereigenschaft und damit das Vorsteuerabzugsrecht. Nur Holdings, die ihren Beteiligungsgesellschaften steuerpflichtige Leistungen erbringen ,sog. Führungsholdings, seien aufgrund dieser Leistungen Unternehmer und könnten so in den Genuss des Vorsteuerabzugs auch aus beteiligungsbezogenen Eingangsleistungen kommen. Demgegenüber vertritt der Autor die Auffassung, mit dem bloßen Halten einer Gesellschaftsbeteiligung gehe regelmäßig die steuerbare Überlassung von Eigenkapital einher. Damit kommt er zur umfassenden Vorsteuerabzugsmöglichkeit aller Holdings. Inhaltsverzeichnis Holdings als Unternehmer - Theorie vom mittelbaren Unternehmer - Ausgeschüttete oder entnommene Gewinne - Unternehmerbegriffs - Vorsteuerabzug in verschiedenen Holdingsituationen - Vorsteuerabzug bei Vorliegen einer Organschaft - Fremdkapitalüberlassung und Factoring - Fremdkapitalüberlassung