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Die Lehre vom Verbrechen

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Ernst Ludwig Beling (1866-1932) war ein deutscher Strafrechtswissenschaftler, der Jura an der Universität Leipzig studierte und Mitglied der Burschenschaft Normannia Leipzig wurde. Sein Interesse am Strafrecht wurde durch Karl Binding geweckt. In diesem Werk, das während seiner Professur in Tübingen entstand, untersucht Beling den Begriff des Tatbestandes als zentralen dogmatischen Grundbegriff der Strafrechtswissenschaft. Er betrachtet den Tatbestand als verbindendes Element verschiedener Bereiche des Strafrechts und betont, dass dieser Begriff in der heutigen Juristengeneration weit verbreitet, jedoch nicht ausreichend gewürdigt wird. Beling argumentiert, dass der Tatbestand ein Grund- und Eckstein des modernen Strafrechts ist, auf dem zahlreiche strafrechtliche Lehren basieren, die fälschlicherweise auf anderen Fundamenten aufgebaut werden. Er hebt hervor, dass die Tatbestandsmäßigkeit einer Handlung nicht nur den besonderen Teil des Strafrechts betrifft, sondern ein allgemeines Merkmal des Verbrechens darstellt. Der allgemeine Teil des Strafrechts sollte sich am Tatbestand als singularen Begriff orientieren, da dieser die Zielrichtung der strafrechtlichen Untersuchung bestimmt. Der sorgfältig bearbeitete Nachdruck der Originalausgabe von 1906 bietet wertvolle Einblicke in Belings Überlegungen.

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Die Lehre vom Verbrechen, Ernst Beling

Język
Rok wydania
2020
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Die Lehre vom Verbrechen
Język
niemiecki
Rok wydania
2020
Oprawa
miękka
Liczba stron
564
ISBN13
9783961672288
Seria
Opis
Ernst Ludwig Beling (1866-1932) war ein deutscher Strafrechtswissenschaftler, der Jura an der Universität Leipzig studierte und Mitglied der Burschenschaft Normannia Leipzig wurde. Sein Interesse am Strafrecht wurde durch Karl Binding geweckt. In diesem Werk, das während seiner Professur in Tübingen entstand, untersucht Beling den Begriff des Tatbestandes als zentralen dogmatischen Grundbegriff der Strafrechtswissenschaft. Er betrachtet den Tatbestand als verbindendes Element verschiedener Bereiche des Strafrechts und betont, dass dieser Begriff in der heutigen Juristengeneration weit verbreitet, jedoch nicht ausreichend gewürdigt wird. Beling argumentiert, dass der Tatbestand ein Grund- und Eckstein des modernen Strafrechts ist, auf dem zahlreiche strafrechtliche Lehren basieren, die fälschlicherweise auf anderen Fundamenten aufgebaut werden. Er hebt hervor, dass die Tatbestandsmäßigkeit einer Handlung nicht nur den besonderen Teil des Strafrechts betrifft, sondern ein allgemeines Merkmal des Verbrechens darstellt. Der allgemeine Teil des Strafrechts sollte sich am Tatbestand als singularen Begriff orientieren, da dieser die Zielrichtung der strafrechtlichen Untersuchung bestimmt. Der sorgfältig bearbeitete Nachdruck der Originalausgabe von 1906 bietet wertvolle Einblicke in Belings Überlegungen.