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Torhüter zur Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Rechtsschutz im Eigenverwaltungsrecht der Europäischen Union unter dem Einfluss der Århus-Konvention.

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Die Union muss als Vertragspartei die Aarhus-Konvention zur Verbesserung des Umweltrechtsschutzes beachten. Diese Untersuchung stellt die zentrale Frage, ob der Rechtsschutz im Eigenverwaltungsrecht der Union den Vorgaben der Aarhus-Konvention genügt. Der Umweltrechtsschutz wird im Hinblick auf das Primärrecht analysiert, insbesondere die restriktive Plaumann-Formel des Gerichtshofs und den durch die Verordnung 1367/2006 eingeführten Verbandsrechtsbehelf. Die Aarhus-Konvention hat bereits zu Veränderungen im Umweltrechtsschutz der Mitgliedstaaten geführt. Weniger beachtet bleibt die Tatsache, dass auch die Union selbst Partei der Aarhus-Konvention ist und diese für den Rechtsschutz gegen die Handlungen ihrer Organe und Institutionen beachten muss. Die Untersuchung beleuchtet den Zugang zum Rechtsschutz und die Behandlung von Allgemeininteressen, einschließlich der Klage- und Kontrollmodelle sowie der Rolle von Umweltbelangen. Zudem wird die Vereinbarkeit des Rechtsschutzes im Eigenverwaltungsrecht mit den Vorgaben der Aarhus-Konvention untersucht. Dabei werden die rechtlichen Maßstäbe und die Effektivität des Gerichtszugangs in Umweltangelegenheiten betrachtet. Die Analyse schließt mit einer Diskussion über die Kompatibilität der Aarhus-VO mit dem Primärrecht und den Vorgaben der Aarhus-Konvention sowie den wesentlichen Ergebnissen der Untersuchung.

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Torhüter zur Verwaltungsgerichtsbarkeit., Nicolas Grundhewer

Język
Rok wydania
2020
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Torhüter zur Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Podtytuł
Rechtsschutz im Eigenverwaltungsrecht der Europäischen Union unter dem Einfluss der Århus-Konvention.
Język
niemiecki
Rok wydania
2020
Oprawa
miękka
Liczba stron
407
ISBN13
9783428158737
Seria
Opis
Die Union muss als Vertragspartei die Aarhus-Konvention zur Verbesserung des Umweltrechtsschutzes beachten. Diese Untersuchung stellt die zentrale Frage, ob der Rechtsschutz im Eigenverwaltungsrecht der Union den Vorgaben der Aarhus-Konvention genügt. Der Umweltrechtsschutz wird im Hinblick auf das Primärrecht analysiert, insbesondere die restriktive Plaumann-Formel des Gerichtshofs und den durch die Verordnung 1367/2006 eingeführten Verbandsrechtsbehelf. Die Aarhus-Konvention hat bereits zu Veränderungen im Umweltrechtsschutz der Mitgliedstaaten geführt. Weniger beachtet bleibt die Tatsache, dass auch die Union selbst Partei der Aarhus-Konvention ist und diese für den Rechtsschutz gegen die Handlungen ihrer Organe und Institutionen beachten muss. Die Untersuchung beleuchtet den Zugang zum Rechtsschutz und die Behandlung von Allgemeininteressen, einschließlich der Klage- und Kontrollmodelle sowie der Rolle von Umweltbelangen. Zudem wird die Vereinbarkeit des Rechtsschutzes im Eigenverwaltungsrecht mit den Vorgaben der Aarhus-Konvention untersucht. Dabei werden die rechtlichen Maßstäbe und die Effektivität des Gerichtszugangs in Umweltangelegenheiten betrachtet. Die Analyse schließt mit einer Diskussion über die Kompatibilität der Aarhus-VO mit dem Primärrecht und den Vorgaben der Aarhus-Konvention sowie den wesentlichen Ergebnissen der Untersuchung.