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Der Retter des Suizidenten

Ansprüche zwischen Geschäftsführung ohne Auftrag, Delikt und gesetzlicher Unfallversicherung

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  • 380 stron
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Stehen dem Retter eines Suizidenten beispielsweise Ansprüche auf Aufwendungs- oder Schadensersatz wegen der Rettung zu? Theresa Hager widmet sich diesem in der juristischen Lehre häufig diskutierten Problem. Dabei finden grundrechtliche Wertungen wegen der steigenden Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts besondere Beachtung. Die Autorin untersucht zu Beginn das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben. Anschließend erörtert sie ausführlich, ob dem Retter Ansprüche aus einer (un-)berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag zustehen. Entgegen der herrschenden Meinung kommt sie zu dem Ergebnis, dass, außer in Ausnahmesituationen, ein Anspruch aus berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag im Fall des Bilanzsuizids nicht in Betracht kommt. Dieser wird jedoch durch das Deliktsrecht und die gesetzliche Unfallversicherung in erheblichem Maße kompensiert.

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Der Retter des Suizidenten, Theresa Hager

Język
Rok wydania
2024
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Der Retter des Suizidenten
Podtytuł
Ansprüche zwischen Geschäftsführung ohne Auftrag, Delikt und gesetzlicher Unfallversicherung
Język
niemiecki
Rok wydania
2024
Oprawa
miękka
Liczba stron
380
ISBN13
9783161635403
Seria
Opis
Stehen dem Retter eines Suizidenten beispielsweise Ansprüche auf Aufwendungs- oder Schadensersatz wegen der Rettung zu? Theresa Hager widmet sich diesem in der juristischen Lehre häufig diskutierten Problem. Dabei finden grundrechtliche Wertungen wegen der steigenden Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts besondere Beachtung. Die Autorin untersucht zu Beginn das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben. Anschließend erörtert sie ausführlich, ob dem Retter Ansprüche aus einer (un-)berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag zustehen. Entgegen der herrschenden Meinung kommt sie zu dem Ergebnis, dass, außer in Ausnahmesituationen, ein Anspruch aus berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag im Fall des Bilanzsuizids nicht in Betracht kommt. Dieser wird jedoch durch das Deliktsrecht und die gesetzliche Unfallversicherung in erheblichem Maße kompensiert.