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Die Verfassungsentwicklung des Freistaates Mecklenburg-Schwerin in der Zwischenkriegszeit

Von der Ständeordnung in die moderne Staatlichkeit

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Die Arbeit zur Landesverfassung von Mecklenburg-Schwerin analysiert das Verfassungsdokument von 1920 unter anderem mitsamt den Übergängen sowie der Zerstörung im Zuge der Gleichschaltung. Hervorzuheben sind insbesondere drei Aspekte. Zum einen zählt die Landesverfassung zu den wenigen Urkunden, die in der Zwischenkriegszeit nicht einmal in einem Kommentar gewürdigt worden sind. Zum zweiten stand das Land Mecklenburg-Schwerin im Jahre 1918 buchstäblich vor dem Sprung aus dem Spätmittelalter in die moderne Staatlichkeit. Zum dritten schließlich weist die Landesverfassung von Mecklenburg-Schwerin einige Besonderheiten auf, an erster Stelle den Vorspruch zu den Grundrechten, der in vieler Hinsicht Art. 1 Abs. 3 GG sowie Art. 79 Abs. 3 GG vorgreift.

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Die Verfassungsentwicklung des Freistaates Mecklenburg-Schwerin in der Zwischenkriegszeit, Georg Mertens

Język
Rok wydania
2021
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Die Verfassungsentwicklung des Freistaates Mecklenburg-Schwerin in der Zwischenkriegszeit
Podtytuł
Von der Ständeordnung in die moderne Staatlichkeit
Język
niemiecki
Wydawca
Nomos
Rok wydania
2021
Oprawa
miękka
Liczba stron
479
ISBN13
9783848772384
Seria
Opis
Die Arbeit zur Landesverfassung von Mecklenburg-Schwerin analysiert das Verfassungsdokument von 1920 unter anderem mitsamt den Übergängen sowie der Zerstörung im Zuge der Gleichschaltung. Hervorzuheben sind insbesondere drei Aspekte. Zum einen zählt die Landesverfassung zu den wenigen Urkunden, die in der Zwischenkriegszeit nicht einmal in einem Kommentar gewürdigt worden sind. Zum zweiten stand das Land Mecklenburg-Schwerin im Jahre 1918 buchstäblich vor dem Sprung aus dem Spätmittelalter in die moderne Staatlichkeit. Zum dritten schließlich weist die Landesverfassung von Mecklenburg-Schwerin einige Besonderheiten auf, an erster Stelle den Vorspruch zu den Grundrechten, der in vieler Hinsicht Art. 1 Abs. 3 GG sowie Art. 79 Abs. 3 GG vorgreift.