Bookbot

Verhaltensökonomisch informierte Steuerungsinstrumente

"Nudging" im deutschen Verwaltungsrecht

Więcej o książce

Kann der Staat verhaltensökonomisches Wissen zur Steuerung verwenden? Und falls ja, in welchem Umfang? Bruno Gebhardi demonstriert, dass das Konzept des "Nudging" von Sunstein/Thaler, das diese Art der Steuerung populär gemacht hat, nicht in das deutsche Recht übernommen werden kann. Stattdessen entwickelt er verhaltensökonomisch informierte Steuerungsinstrumente, die sich an den bekannten Instrumentenkategorien des deutschen Verwaltungsrechts orientieren. Er analysiert, welche Funktionen diese in einem Steuerungskonzept übernehmen können und welchen Grenzen des höherrangigen Rechts - insbesondere des Verfassungsrechts - sie dabei unterliegen. Dazu wird der Umgang mit verhaltensökonomisch erforschten Effekten in drei Referenzgebieten betrachtet: dem Datenschutzrecht, dem Kapitalmarktrecht und dem Wahlrecht.

Zakup książki

Verhaltensökonomisch informierte Steuerungsinstrumente, Bruno Gebhardi

Język
Rok wydania
2022
Oprawa
(miękka)
Jak tylko się pojawi, wyślemy Ci wiadomość e-mail.

Metody płatności

Nikt jeszcze nie ocenił.Oceń

Tytuł
Verhaltensökonomisch informierte Steuerungsinstrumente
Podtytuł
"Nudging" im deutschen Verwaltungsrecht
Język
niemiecki
Rok wydania
2022
Oprawa
miękka
ISBN13
9783161616693
Seria
Opis
Kann der Staat verhaltensökonomisches Wissen zur Steuerung verwenden? Und falls ja, in welchem Umfang? Bruno Gebhardi demonstriert, dass das Konzept des "Nudging" von Sunstein/Thaler, das diese Art der Steuerung populär gemacht hat, nicht in das deutsche Recht übernommen werden kann. Stattdessen entwickelt er verhaltensökonomisch informierte Steuerungsinstrumente, die sich an den bekannten Instrumentenkategorien des deutschen Verwaltungsrechts orientieren. Er analysiert, welche Funktionen diese in einem Steuerungskonzept übernehmen können und welchen Grenzen des höherrangigen Rechts - insbesondere des Verfassungsrechts - sie dabei unterliegen. Dazu wird der Umgang mit verhaltensökonomisch erforschten Effekten in drei Referenzgebieten betrachtet: dem Datenschutzrecht, dem Kapitalmarktrecht und dem Wahlrecht.