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Autonomisierung des Öffentlichkeitsbegriffs in § 22 S. 1 Alt. 2 KUG

Eine rechtsdogmatische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung von § 15 Abs. 3 UrhG und Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL

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Die Arbeit untersucht den bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff des § 22 S. 1 Alt. 2 KUG, der trotz technischer Entwicklungen und der wachsenden Bedeutung von Bildnissen im digitalen Zeitalter seit über 100 Jahren unverändert bleibt. Die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur stützt sich auf den urheberrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff gemäß § 15 Abs. 3 UrhG, der durch die Rechtsprechung des EuGH zu Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL bedeutende Änderungen erfahren hat. Die zentrale Fragestellung ist, ob der urheberrechtliche Öffentlichkeitsbegriff sowie die Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL tatsächlich auf den bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff anwendbar sind. Es werden wesentliche Unterschiede zwischen diesen beiden Öffentlichkeitsbegriffen festgestellt, die eine eigenständige Definition des bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs erfordern. Die Autorin entwickelt daher einen neuen Öffentlichkeitsbegriff, der unabhängig von § 15 Abs. 3 UrhG und Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL ist und die spezifischen Anforderungen des bildnisrechtlichen Kontexts berücksichtigt. Die Arbeit gliedert sich in Einleitung, Analyse des urheberrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs, mögliche Auswirkungen des Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL, methodische Analyse des bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs, Autonomisierung des bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs und schließt mit einem Gesamtergebnis ab.

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Autonomisierung des Öffentlichkeitsbegriffs in § 22 S. 1 Alt. 2 KUG, Isabel Plum

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Rok wydania
2022
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Tytuł
Autonomisierung des Öffentlichkeitsbegriffs in § 22 S. 1 Alt. 2 KUG
Podtytuł
Eine rechtsdogmatische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung von § 15 Abs. 3 UrhG und Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL
Język
niemiecki
Rok wydania
2022
Oprawa
miękka
Liczba stron
264
ISBN13
9783658365752
Seria
Opis
Die Arbeit untersucht den bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff des § 22 S. 1 Alt. 2 KUG, der trotz technischer Entwicklungen und der wachsenden Bedeutung von Bildnissen im digitalen Zeitalter seit über 100 Jahren unverändert bleibt. Die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur stützt sich auf den urheberrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff gemäß § 15 Abs. 3 UrhG, der durch die Rechtsprechung des EuGH zu Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL bedeutende Änderungen erfahren hat. Die zentrale Fragestellung ist, ob der urheberrechtliche Öffentlichkeitsbegriff sowie die Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL tatsächlich auf den bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff anwendbar sind. Es werden wesentliche Unterschiede zwischen diesen beiden Öffentlichkeitsbegriffen festgestellt, die eine eigenständige Definition des bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs erfordern. Die Autorin entwickelt daher einen neuen Öffentlichkeitsbegriff, der unabhängig von § 15 Abs. 3 UrhG und Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL ist und die spezifischen Anforderungen des bildnisrechtlichen Kontexts berücksichtigt. Die Arbeit gliedert sich in Einleitung, Analyse des urheberrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs, mögliche Auswirkungen des Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL, methodische Analyse des bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs, Autonomisierung des bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs und schließt mit einem Gesamtergebnis ab.