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Die Arbeit behandelt vertrags- und deliktsrechtliche Haftungsfragen für körperliche autonome Systeme und nimmt dabei die Haftung des Anwenders in den Blick. Die spezifischen Risiken autonomer Systeme führen die traditionellen Haftungsregelungen an ihre Grenzen. Ob neue Regelungen nötig sind und wie diese aussehen könnten, wird anhand einer rechtsvergleichenden Betrachtung des deutschen und des US-amerikanischen Rechts erörtert. Dabei definiert die Arbeit wesentliche Begrifflichkeiten, erläutert die spezifischen Risiken autonomer Systeme und berücksichtigt Besonderheiten der "Industrie 4.0". Abschließend zeigt die Arbeit Lösungsansätze für den Gesetzgeber auf, wobei das Hauptaugenmerk auf der Einführung eines neuen Gefährdungshaftungstatbestands liegt.
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Die allgemeine zivilrechtliche Haftung des Anwenders körperlicher autonomer Systeme, Paul Opitz
- Język
- Rok wydania
- 2024
- Oprawa
- (miękka)
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- Tytuł
- Die allgemeine zivilrechtliche Haftung des Anwenders körperlicher autonomer Systeme
- Podtytuł
- Eine rechtsvergleichende Betrachtung durch Gegenüberstellung des deutschen und des US-amerikanischen Rechts
- Język
- niemiecki
- Autorzy
- Paul Opitz
- Wydawca
- Nomos
- Rok wydania
- 2024
- Oprawa
- miękka
- Liczba stron
- 380
- ISBN13
- 9783756008728
- Seria
- Kategorie
- Tagi
- Biznes, Tematy prawne
- Opis
- Die Arbeit behandelt vertrags- und deliktsrechtliche Haftungsfragen für körperliche autonome Systeme und nimmt dabei die Haftung des Anwenders in den Blick. Die spezifischen Risiken autonomer Systeme führen die traditionellen Haftungsregelungen an ihre Grenzen. Ob neue Regelungen nötig sind und wie diese aussehen könnten, wird anhand einer rechtsvergleichenden Betrachtung des deutschen und des US-amerikanischen Rechts erörtert. Dabei definiert die Arbeit wesentliche Begrifflichkeiten, erläutert die spezifischen Risiken autonomer Systeme und berücksichtigt Besonderheiten der "Industrie 4.0". Abschließend zeigt die Arbeit Lösungsansätze für den Gesetzgeber auf, wobei das Hauptaugenmerk auf der Einführung eines neuen Gefährdungshaftungstatbestands liegt.