Bookbot

Der Beschlussvergleich

Parametry

  • 250 stron
  • 9 godzin czytania

Więcej o książce

Mit der im Jahr 2001 neugeschaffenen Vorschrift des 278 Abs. 6 ZPO wurde der sog. Beschlussvergleich in die ZPO eingeführt und damit die Möglichkeit geschaffen, gerichtliche Vergleiche auch außerhalb der mündlichen Verhandlung zu schließen. Neben den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen behandelt die Arbeit insbesondere das Zustandekommen des Vergleichsvertrags in den verschiedenen Varianten des mit Wirkung zum 1. Januar 2020 neu gefassten 278 Abs. 6 S. 1 ZPO und damit die Schnittstelle von Zivilprozessrecht und allgemeiner Rechtsgeschäftslehre des Bürgerlichen Rechts. Dabei zeigt die Arbeit, dass die in der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre verankerten Grundgedanken in der Regel auch im Rahmen des Beschlussvergleichs entsprechend heranzuziehen sind, wenngleich deren Einpassung in das prozessuale Regime stets zu berücksichtigen ist.

Zakup książki

Der Beschlussvergleich, Lena Katharina Raab

Język
Rok wydania
2023
Oprawa
(twarda)
Jak tylko się pojawi, wyślemy Ci wiadomość e-mail.

Metody płatności

Nikt jeszcze nie ocenił.Oceń

Tytuł
Der Beschlussvergleich
Język
niemiecki
Wydawca
Nomos
Rok wydania
2023
Oprawa
twarda
Liczba stron
250
ISBN13
9783756007219
Seria
Opis
Mit der im Jahr 2001 neugeschaffenen Vorschrift des 278 Abs. 6 ZPO wurde der sog. Beschlussvergleich in die ZPO eingeführt und damit die Möglichkeit geschaffen, gerichtliche Vergleiche auch außerhalb der mündlichen Verhandlung zu schließen. Neben den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen behandelt die Arbeit insbesondere das Zustandekommen des Vergleichsvertrags in den verschiedenen Varianten des mit Wirkung zum 1. Januar 2020 neu gefassten 278 Abs. 6 S. 1 ZPO und damit die Schnittstelle von Zivilprozessrecht und allgemeiner Rechtsgeschäftslehre des Bürgerlichen Rechts. Dabei zeigt die Arbeit, dass die in der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre verankerten Grundgedanken in der Regel auch im Rahmen des Beschlussvergleichs entsprechend heranzuziehen sind, wenngleich deren Einpassung in das prozessuale Regime stets zu berücksichtigen ist.