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Robert Leo Bergmann untersucht den Umgang mit Verträgen, bei denen eine schwere anfängliche Äquivalenzstörung besteht. Dabei geht er von der Annahme aus, dass die aktuell im deutschen Recht geltenden Rechtsfolgen keine interessengerechte Lösung des Problems darstellen. Eine rechtsvergleichende Analyse zeigt, dass das deutsche Recht und seine zwingende Totalnichtigkeit in Europa isoliert sind. Auf dieser Grundlage sucht der Autor nach einer neuen Lösung, die sowohl den beiderseitigen Parteiinteressen als auch den Interessen der Allgemeinheit gerecht wird. Schließlich prüft er, ob und wie sich die gefundene Lösung in das bestehende deutsche Rechtssystem einfügen lässt. Dabei werden auch bereits existierende Korrekturvorschläge für die in 138BGB angeordnete absolute Nichtigkeit aus Rechtsprechung und Literatur betrachtet und einer kritischen Würdigung unterzogen.
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Der ungerechte Austauschvertrag, Robert Leo Bergmann
- Język
- Rok wydania
- 2020
- Oprawa
- (twarda)
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- Tytuł
- Der ungerechte Austauschvertrag
- Podtytuł
- Die Rechtsfolgen anfänglicher Äquivalenzstörungen am Beispiel des Grundstückskaufvertrages: Ein Korrekturversuch auf rechtsvergleichender Grundlage
- Język
- niemiecki
- Autorzy
- Robert Leo Bergmann
- Wydawca
- Mohr Siebeck
- Rok wydania
- 2020
- Oprawa
- twarda
- Liczba stron
- 485
- ISBN13
- 9783161577048
- Seria
- Tagi
- Biznes, Tematy prawne
- Opis
- Robert Leo Bergmann untersucht den Umgang mit Verträgen, bei denen eine schwere anfängliche Äquivalenzstörung besteht. Dabei geht er von der Annahme aus, dass die aktuell im deutschen Recht geltenden Rechtsfolgen keine interessengerechte Lösung des Problems darstellen. Eine rechtsvergleichende Analyse zeigt, dass das deutsche Recht und seine zwingende Totalnichtigkeit in Europa isoliert sind. Auf dieser Grundlage sucht der Autor nach einer neuen Lösung, die sowohl den beiderseitigen Parteiinteressen als auch den Interessen der Allgemeinheit gerecht wird. Schließlich prüft er, ob und wie sich die gefundene Lösung in das bestehende deutsche Rechtssystem einfügen lässt. Dabei werden auch bereits existierende Korrekturvorschläge für die in 138BGB angeordnete absolute Nichtigkeit aus Rechtsprechung und Literatur betrachtet und einer kritischen Würdigung unterzogen.