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Der Besondere Teil des Schuldrechts enthält die spezifischen Regeln der vertraglichen sowie der gesetzlichen Schuldverhältnisse. Diese betreffen einerseits etwa Kauf, Darlehen, Miete, Dienst- und Werkverträge, andererseits die Geschäftsführung ohne Auftrag, die ungerechtfertigte Bereicherung und das Recht der unerlaubten Handlungen. Damit sind gleichzeitig die meisten (klausur-)praktisch wichtigen Anspruchsgrundlagen genannt, mit denen nahezu jegliche Fallprüfung beginnt. Das Buch vermittelt einen Einstieg in die sehr weitläufige, nicht immer übersichtliche Materie und behandelt dabei alle wesentlichen Fragestellungen in angemessenem Umfang. Die knapp 20 Kapitel bieten neben einer systematischen Darstellung des Stoffs über 70 Fälle mit vollständigen Lösungen sowie fast 300 Beispiele. In dieser Hinsicht verfolgt es dasselbe Konzept wie die Bände „Allgemeiner Teil des BGB“ und „Schuldrecht: Allgemeiner Teil“ desselben Autors, an die es auch inhaltlich anknüpft und mit denen es zahlreiche Verweise verbinden.
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Start ins Rechtsgebiet: Schuldrecht, Besonderer Teil, Christian Forster
- Język
- Rok wydania
- 2012
- Oprawa
- (miękka)
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- Tytuł
- Start ins Rechtsgebiet: Schuldrecht, Besonderer Teil
- Podtytuł
- Eine Einführung mit Fällen
- Język
- niemiecki
- Autorzy
- Christian Forster
- Wydawca
- Müller
- Rok wydania
- 2012
- Oprawa
- miękka
- Liczba stron
- 394
- ISBN10
- 3811495011
- ISBN13
- 9783811495012
- Seria
- Kategorie
- Tagi
- Podręczniki
- Opis
- Der Besondere Teil des Schuldrechts enthält die spezifischen Regeln der vertraglichen sowie der gesetzlichen Schuldverhältnisse. Diese betreffen einerseits etwa Kauf, Darlehen, Miete, Dienst- und Werkverträge, andererseits die Geschäftsführung ohne Auftrag, die ungerechtfertigte Bereicherung und das Recht der unerlaubten Handlungen. Damit sind gleichzeitig die meisten (klausur-)praktisch wichtigen Anspruchsgrundlagen genannt, mit denen nahezu jegliche Fallprüfung beginnt. Das Buch vermittelt einen Einstieg in die sehr weitläufige, nicht immer übersichtliche Materie und behandelt dabei alle wesentlichen Fragestellungen in angemessenem Umfang. Die knapp 20 Kapitel bieten neben einer systematischen Darstellung des Stoffs über 70 Fälle mit vollständigen Lösungen sowie fast 300 Beispiele. In dieser Hinsicht verfolgt es dasselbe Konzept wie die Bände „Allgemeiner Teil des BGB“ und „Schuldrecht: Allgemeiner Teil“ desselben Autors, an die es auch inhaltlich anknüpft und mit denen es zahlreiche Verweise verbinden.


