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Schriften zum Wirtschaftsrecht - 121: Das Verhältnis von Werbung und Umwelt und seine wettbewerbsrechtlichen Grenzen

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In dieser Untersuchung plädiert Henning Hartwig für eine grundlegende Lockerung des Verbots umweltbezogener Werbung in Deutschland. Der Autor unterstützt vermehrten Umweltschutz durch verbesserte rechtliche Wettbewerbsbedingungen und zielt darauf ab, ökonomisch-ökologische Zielkonflikte zu lösen. Die Arbeit unterscheidet strikt zwischen der Definition und Wirkung von Umweltwerbung und ihrer Zulässigkeit nach deutschem Wettbewerbsrecht (UWG). Hartwig verwendet eine eigene Terminologie, um präzise Begriffs- und Fallgruppen zu bilden. Im Fokus stehen das wettbewerbsrechtliche Aufgabenverständnis und die Schutzzwecktauglichkeit des Leistungswettbewerbs. Er kommt zu dem Schluss, dass Umweltwerbung gemäß § 1 UWG in allen Erscheinungsformen zulässig ist. Die Umweltsoziale Marktwirtschaft, als notwendige Weiterentwicklung der bestehenden Wirtschaftsordnung, wird durch § 1 UWG geschützt. Dieser Paragraph erweist sich als geeignet, zur ökologischen Schadensprophylaxe beizutragen. Hartwig verneint die Privilegierung umweltbezogener Werbeangaben über den Zulässigkeitsrahmen von § 1 UWG hinaus, bejaht jedoch konkrete Aufklärungspflichten für Werbende.

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Schriften zum Wirtschaftsrecht - 121: Das Verhältnis von Werbung und Umwelt und seine wettbewerbsrechtlichen Grenzen, Henning Hartwig

Język
Rok wydania
1999
Oprawa
(miękka),
Stan książki
Uszkodzony
Cena
71,89 zł

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Tytuł
Schriften zum Wirtschaftsrecht - 121: Das Verhältnis von Werbung und Umwelt und seine wettbewerbsrechtlichen Grenzen
Język
niemiecki
Rok wydania
1999
Oprawa
miękka
Liczba stron
363
ISBN10
3428093453
ISBN13
9783428093458
Seria
Opis
In dieser Untersuchung plädiert Henning Hartwig für eine grundlegende Lockerung des Verbots umweltbezogener Werbung in Deutschland. Der Autor unterstützt vermehrten Umweltschutz durch verbesserte rechtliche Wettbewerbsbedingungen und zielt darauf ab, ökonomisch-ökologische Zielkonflikte zu lösen. Die Arbeit unterscheidet strikt zwischen der Definition und Wirkung von Umweltwerbung und ihrer Zulässigkeit nach deutschem Wettbewerbsrecht (UWG). Hartwig verwendet eine eigene Terminologie, um präzise Begriffs- und Fallgruppen zu bilden. Im Fokus stehen das wettbewerbsrechtliche Aufgabenverständnis und die Schutzzwecktauglichkeit des Leistungswettbewerbs. Er kommt zu dem Schluss, dass Umweltwerbung gemäß § 1 UWG in allen Erscheinungsformen zulässig ist. Die Umweltsoziale Marktwirtschaft, als notwendige Weiterentwicklung der bestehenden Wirtschaftsordnung, wird durch § 1 UWG geschützt. Dieser Paragraph erweist sich als geeignet, zur ökologischen Schadensprophylaxe beizutragen. Hartwig verneint die Privilegierung umweltbezogener Werbeangaben über den Zulässigkeitsrahmen von § 1 UWG hinaus, bejaht jedoch konkrete Aufklärungspflichten für Werbende.