Bookbot

Zwischen Vollmacht und Ohnmacht

Die Hirtengewalt des Diözesanbischofs und ihre Grenzen

Zapisz

Parametry

  • 424 strony
  • 15 godzin czytania

Więcej o książce

Leitbild für das Bischofsamt ist der gute Hirte. Wie weit aber reicht die diözesanbischöfliche Hirtengewalt? Hat der Diözesanbischof in die Diözese hinein alle Macht, ist aber dem Papst und der Kurie gegenüber ohnmächtig? Und welche Hirtengewalt kommt ihm in der Gesellschaft zu? Die Beiträge liefern eine biblische und historische Rekonstruktion, skizzieren die Lehre des II. Vatikanischen Konzils und fragen, wie sich die Eckpunkte der bischöflichen Hirtengewalt in der Gesetzgebung, im Lehr-, Straf- und Prozessrecht, gegenüber den Pfarrern, bei den diözesanen Mitwirkungsgremien, im kirchlichen Vereins-, Ordens- und Vermögensrecht, aber auch bei den akademischen Institutionen, im Staatskirchenrecht sowie im kirchlichen Arbeitsrecht und gegenüber dem Papst und der Römischen Kurie zeigen.

Zakup książki

Zwischen Vollmacht und Ohnmacht, Sabine Demel, Klaus Lüdicke

Język
Rok wydania
2015
Oprawa
(twarda),
Stan książki
Dobry
Cena
439,99 zł

Metody płatności

Nikt jeszcze nie ocenił.Oceń

Tytuł
Zwischen Vollmacht und Ohnmacht
Podtytuł
Die Hirtengewalt des Diözesanbischofs und ihre Grenzen
Język
niemiecki
Wydawca
Herder
Rok wydania
2015
Oprawa
twarda
Liczba stron
424
ISBN10
3451329794
ISBN13
9783451329791
Seria
Opis
Leitbild für das Bischofsamt ist der gute Hirte. Wie weit aber reicht die diözesanbischöfliche Hirtengewalt? Hat der Diözesanbischof in die Diözese hinein alle Macht, ist aber dem Papst und der Kurie gegenüber ohnmächtig? Und welche Hirtengewalt kommt ihm in der Gesellschaft zu? Die Beiträge liefern eine biblische und historische Rekonstruktion, skizzieren die Lehre des II. Vatikanischen Konzils und fragen, wie sich die Eckpunkte der bischöflichen Hirtengewalt in der Gesetzgebung, im Lehr-, Straf- und Prozessrecht, gegenüber den Pfarrern, bei den diözesanen Mitwirkungsgremien, im kirchlichen Vereins-, Ordens- und Vermögensrecht, aber auch bei den akademischen Institutionen, im Staatskirchenrecht sowie im kirchlichen Arbeitsrecht und gegenüber dem Papst und der Römischen Kurie zeigen.