Bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen sind Genußrechte Eigenkapital. Nicht geklärt ist, ob die Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsvorschriften auf diese neue Art Eigenkapital anwendbar sind. Würde man dies ablehnen, würden sich ungeahnte Gestaltungsspielräume eröffnen. So könnten zum Beispiel in der Krise wertlose Darlehensverbindlichkeiten zum Nennwert in Genußrechtseigenkapital umgewandelt werden. In der hier vorliegenden Untersuchung wird erstmals grundlegend die Übertragbarkeit der Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsregelungen für alle Kapitalgesellschaften erörtert. Es wird gezeigt, daß die Kapitalaufbringungs- und - erhaltungsvorschriften auf Eigenkapitalgenußrechte weitestgehend anwendbar sind. Dies hat zum Beispiel zur Folge, daß eine Umwandlung von Darlehensverbindlichkeiten in Genußrechtskapital als verdeckte Sacheinlage zu qualifizieren ist. Die Genußrechtsinhaber wären also selbst bei Vollwertigkeit der Verbindlichkeiten zur Nachzahlung des Genußrechtskapitals und zwar auch im Konkurs der Gesellschaft verpflichtet.
Johannes Georg Bischoff Książki




100 Prüfungsvorträge - 13. Auflage
- 230 stron
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Ein umfassendes Vortragstraining hat für jeden Prüfungskandidaten erhebliche Bedeutung. Der nun bereits in der 13., neu bearbeiteten Auflage vorliegende Band „100 Prüfungsvorträge“ ist dabei ein unverzichtbares Hilfsmittel. 100 ausformulierte „Mustervorträge“, die den aktuellen Rechtsstand berücksichtigen, ermöglichen ein gründliches Vorbereiten auf den mündlichen Teil der Steuerberaterprüfung. Die Länge jedes Vortrags entspricht der vorgegebenen Redezeit, sodass der Examenskandidat auch ein Gespür für das richtige „Timing“ entwickeln kann. Der Anhang enthält zusätzlich eine Liste mit 300 weiteren Themen zur Selbstausarbeitung. Abgerundet wird der Band durch Empfehlungen zur Prüfungsvorbereitung und Hinweise zum Prüfungsablauf. Neben der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung eignet sich der Band auch für Kandidaten, die das Examen zum Wirtschaftsprüfer ablegen wollen. Darüber hinaus wird auch jeder andere steuerlich Interessierte einen kurzen und doch umfassenden Überblick über das jeweilige Thema gewinnen können.