Bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen sind Genußrechte Eigenkapital. Nicht geklärt ist, ob die Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsvorschriften auf diese neue Art Eigenkapital anwendbar sind. Würde man dies ablehnen, würden sich ungeahnte Gestaltungsspielräume eröffnen. So könnten zum Beispiel in der Krise wertlose Darlehensverbindlichkeiten zum Nennwert in Genußrechtseigenkapital umgewandelt werden. In der hier vorliegenden Untersuchung wird erstmals grundlegend die Übertragbarkeit der Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsregelungen für alle Kapitalgesellschaften erörtert. Es wird gezeigt, daß die Kapitalaufbringungs- und - erhaltungsvorschriften auf Eigenkapitalgenußrechte weitestgehend anwendbar sind. Dies hat zum Beispiel zur Folge, daß eine Umwandlung von Darlehensverbindlichkeiten in Genußrechtskapital als verdeckte Sacheinlage zu qualifizieren ist. Die Genußrechtsinhaber wären also selbst bei Vollwertigkeit der Verbindlichkeiten zur Nachzahlung des Genußrechtskapitals und zwar auch im Konkurs der Gesellschaft verpflichtet.
Norbert Herzig Książki
13 lutego 1945



Organschaft
laufende und aperiodische Besteuerung - nationale und internationale Aspekte - Hinweise zum EU-Recht
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Verluste einer Kapitalgesellschaft können steuerrechtlich nur mit Gewinnen desselben Unternehmens verrechnet werden. In einer Organschaft jedoch sind Verluste und Gewinne von der Organgesellschaft auf den Organträger übertragbar. Welche steuer- und gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen müssen dazu gegeben sein? Das Werk stellt die wichtigsten Grundlagen dar und erläutert ausführlich sowohl körperschaftsteuerrechtliche Besonderheiten als auch Fragen der periodischen und aperiodischen Besteuerung sowie der Konzernbesteuerung im Ausland. Durch viele Beispiele und Grafiken leicht für die Praxis nachvollziehbar!