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Heimatgemeinde und Zivilstandsdienst

Die Personenstandsbeurkundung und die familienrechtlichen Beziehungen im Wandel der Zeit

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Als der junge Schweizer Bundesstaat 1874 den Zivilstandsdienst per Volksabstimmung aus den Händen der Kirche löste, war es eine knappe, aber wegweisende Entscheidung. Was folgte, war eine schrittweise Revolution im Herzen der Schweizer Verwaltung. Gegen den Widerstand der Kantone übernahmen die Zivilstandsämter zusätzlich die Bürgerregister der Heimatgemeinde. Mit der im Jahr 2000 verfassungsrechtlich verankerten Niederlassungsfreiheit und der sieben Jahre später erfolgten Verlagerung der Sozialhilfe in die Wohngemeinde verlieren die Heimatgemeinden als «letzter Zufluchtsort» endgültig ihre historische Bedeutung. 2005 schloss die letzte Akte des Papierzeitalters: Die im Familienregister geführten Personen, die familienrechtlichen Beziehungen und die Angaben zum Gemeindebürgerrecht wurden ins informatisierte Personenstandsregister (Infostar) überführt. Heute verbindet das zentrale Personeninformationssystem, das vom Bundesamt für Justiz betrieben und kontinuierlich weiterentwickelt wird, alle Zivilstandsämter der Schweiz. Doch dieser Wandel erzählt noch eine weitere Geschichte: Der Zivilstandsdienst spiegelt wie kaum ein anderer staatstragender Verwaltungsbereich den langen Weg zur Gleichstellung von Mann und Frau – vom Patriarchat zur rechtlichen Gleichberechtigung, Schritt für Schritt, in Gesetz und Register.

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Heimatgemeinde und Zivilstandsdienst, Toni Siegenthaler

Język
Rok wydania
2026
Oprawa
(twarda)
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Tytuł
Heimatgemeinde und Zivilstandsdienst
Podtytuł
Die Personenstandsbeurkundung und die familienrechtlichen Beziehungen im Wandel der Zeit
Język
niemiecki
Rok wydania
2026
Oprawa
twarda
Liczba stron
124
ISBN13
9783727229138
Seria
Opis
Als der junge Schweizer Bundesstaat 1874 den Zivilstandsdienst per Volksabstimmung aus den Händen der Kirche löste, war es eine knappe, aber wegweisende Entscheidung. Was folgte, war eine schrittweise Revolution im Herzen der Schweizer Verwaltung. Gegen den Widerstand der Kantone übernahmen die Zivilstandsämter zusätzlich die Bürgerregister der Heimatgemeinde. Mit der im Jahr 2000 verfassungsrechtlich verankerten Niederlassungsfreiheit und der sieben Jahre später erfolgten Verlagerung der Sozialhilfe in die Wohngemeinde verlieren die Heimatgemeinden als «letzter Zufluchtsort» endgültig ihre historische Bedeutung. 2005 schloss die letzte Akte des Papierzeitalters: Die im Familienregister geführten Personen, die familienrechtlichen Beziehungen und die Angaben zum Gemeindebürgerrecht wurden ins informatisierte Personenstandsregister (Infostar) überführt. Heute verbindet das zentrale Personeninformationssystem, das vom Bundesamt für Justiz betrieben und kontinuierlich weiterentwickelt wird, alle Zivilstandsämter der Schweiz. Doch dieser Wandel erzählt noch eine weitere Geschichte: Der Zivilstandsdienst spiegelt wie kaum ein anderer staatstragender Verwaltungsbereich den langen Weg zur Gleichstellung von Mann und Frau – vom Patriarchat zur rechtlichen Gleichberechtigung, Schritt für Schritt, in Gesetz und Register.