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Kurt Hiller

    17 sierpnia 1885 – 1 października 1972
    Das Recht über sich selbst: Nachdruck der strafrechtsphilosophischen Studie aus dem Jahre 1908
    Das Problem der Verfassung
    Verwirklichung des Geistes im Staat
    • Verwirklichung des Geistes im Staat

      Nachdruck, mit einer Einführung zu Kurt Hillers Buch aus dem Jahre 1925

      Unter dem Eindruck des Ersten Weltkriegs wandte sich Kurt Hiller (1885–1972) ab 1915 von der literarischen „Schöngeisterei“ zum politischen „Aktivismus“. Für Hiller war „Geist“ nicht nur Intellektualismus, sondern humanitäre Verantwortung. Er glaubte, dass der Sinn des Lebens darin besteht, das Los der Menschheit zu verbessern. 1915 stellte er fest, dass die Verwalter der Nationen auf das Wort des Geistes nicht hören, und forderte geistige Menschen auf, die Verwaltung der Erde zu übernehmen. Sein Konzept der „Verwirklichung des Geistes im Staat“ zielte darauf ab, den Geist in den Stand der Macht zu setzen, inspiriert von Platons Forderung, dass „Philosophen Könige oder Könige Philosophen sein sollen“. Hiller sah das „Volk“ als die „Gesamtheit der Mittelmäßigen“ und betrachtete Parlamente als „Tummelplätze der Mittelmäßigkeit“, wo der Durchschnitt regiere. Er plädierte für ein Zweikammer-System mit einer „Volkskammer“ und einer „Kammer der Geistigen“, die er als „Logokratie“ bezeichnete. Sein Verfassungsentwurf blieb jedoch offen, wie sich die „Geistigen“ konstituieren sollten. 1925 veröffentlichte er „Verwirklichung des Geistes im Staat“, das zentrale Aufsätze zur „Geistigen-Herrschaft“ und zu seinem Pazifismus vereint. Das Buch war lange schwer zugänglich, da die Nazis es aus Bibliotheken verbannten. Der aktuelle Nachdruck enthält eine Einführung von Harald Lützenkirchen zur Geschichte des Buchs.

      Verwirklichung des Geistes im Staat
    • Das Problem der Verfassung

      Kurt Hillers Text „The Problem of Constitution“ (1945) mit einer Einführung

      „Das Jahr 1944 schenkte uns Anfangshauche von Glücksgefühl“, reflektierte Hiller über die militärischen Erfolge der Alliierten in Europa. Die Frage nach der zukünftigen Gestaltung eines von den Nazis befreiten Deutschlands beschäftigte auch Londoner Exilanten, wobei die Etablierung einer Demokratie als Ziel galt. Hiller hingegen äußerte Zweifel: „Die neuere deutsche Geschichte hat gezeigt, wie Massenmehrheiten versagen können und es dem Nazismus ermöglichte, eine relative Mehrheit zu erlangen, mit katastrophalen Folgen für die Nation und die Menschheit.“ Dies bestärkte ihn in seiner Forderung nach einer „Herrschaft der Geistigen“, die er bereits nach dem Ersten Weltkrieg formuliert hatte. Um Hiller versammelten sich Exilanten, die 1945 den Sammelband „After Nazism – Democracy?“ herausgaben, in dem vier Beiträge unterschiedlicher politischer Ausrichtungen zusammengefasst sind. Hiller knüpft in seiner Abhandlung „The Problem of Constitution“ an seine Schriften von 1925 an. Diese erstmals in deutscher Übersetzung vorliegende Schrift wird von einem Hiller-Forscher in einer Einleitung gewürdigt. In 17 Kapiteln spannt Hiller den Bogen von Platons Philosophenherrschaft bis zu dem missverstandenen Mehrheitsprinzip der Demokratie und plädiert erneut für eine Kammer der Geistigen als qualitatives Korrektiv zum Parlament.

      Das Problem der Verfassung
    • Die Diskussionen um Paragraphen 218, Sterbehilfe, Patientenverfügungen, gleichgeschlechtliche Ehen und den „Sittlichkeitsbegriff“ zeigen, dass Kurt Hillers Arbeit „Das Recht über sich selbst“ auch Jahrzehnte nach ihrer Erstveröffentlichung (1908) relevant bleibt. In seinen Memoiren beschreibt Hiller (1885-1972) die Entstehung seines Werkes: Er entdeckte, dass das deutsche Strafrecht die individuelle Befugnis, über den eigenen Körper zu verfügen, systematisch verneint. Diese Erkenntnis erschütterte ihn und motivierte ihn, die Missstände aufzudecken. Mit einem Auszug über die „kriminalistische Bedeutung des Selbstmordes“ promovierte er an der „Grossherzoglich Badischen Universität Heidelberg“, doch der Großteil seiner Arbeit wurde als Dissertation nicht akzeptiert, da Kapitel über Paragraphen 175 und 218 als zu brisant galten. Laut dem Bremer Rechtsgelehrten Ruprecht Großmann (1992) legte Hiller mit seiner Schrift die Mängel des kaiserlichen Strafrechts offen und kritisierte die zugrunde liegenden gesellschaftlichen Auffassungen. Vor dem Ersten Weltkrieg war die Schrift bereits vergriffen und wurde oft diskutiert, jedoch nie wieder gedruckt. Sie war lange Zeit nur in wenigen Bibliotheken verfügbar. Hiller betont, dass der Staat nicht in die persönliche Freiheit eingreifen sollte, solange niemand anderes geschädigt wird.

      Das Recht über sich selbst: Nachdruck der strafrechtsphilosophischen Studie aus dem Jahre 1908