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Das Recht über sich selbst: Nachdruck der strafrechtsphilosophischen Studie aus dem Jahre 1908

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  • 175 stron
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Die Diskussionen um Paragraphen 218, Sterbehilfe, Patientenverfügungen, gleichgeschlechtliche Ehen und den „Sittlichkeitsbegriff“ zeigen, dass Kurt Hillers Arbeit „Das Recht über sich selbst“ auch Jahrzehnte nach ihrer Erstveröffentlichung (1908) relevant bleibt. In seinen Memoiren beschreibt Hiller (1885-1972) die Entstehung seines Werkes: Er entdeckte, dass das deutsche Strafrecht die individuelle Befugnis, über den eigenen Körper zu verfügen, systematisch verneint. Diese Erkenntnis erschütterte ihn und motivierte ihn, die Missstände aufzudecken. Mit einem Auszug über die „kriminalistische Bedeutung des Selbstmordes“ promovierte er an der „Grossherzoglich Badischen Universität Heidelberg“, doch der Großteil seiner Arbeit wurde als Dissertation nicht akzeptiert, da Kapitel über Paragraphen 175 und 218 als zu brisant galten. Laut dem Bremer Rechtsgelehrten Ruprecht Großmann (1992) legte Hiller mit seiner Schrift die Mängel des kaiserlichen Strafrechts offen und kritisierte die zugrunde liegenden gesellschaftlichen Auffassungen. Vor dem Ersten Weltkrieg war die Schrift bereits vergriffen und wurde oft diskutiert, jedoch nie wieder gedruckt. Sie war lange Zeit nur in wenigen Bibliotheken verfügbar. Hiller betont, dass der Staat nicht in die persönliche Freiheit eingreifen sollte, solange niemand anderes geschädigt wird.

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Das Recht über sich selbst: Nachdruck der strafrechtsphilosophischen Studie aus dem Jahre 1908, Kurt Hiller

Język
Rok wydania
2007
Oprawa
(miękka),
Stan książki
Dobry
Cena
62,33 zł

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Tytuł
Das Recht über sich selbst: Nachdruck der strafrechtsphilosophischen Studie aus dem Jahre 1908
Język
niemiecki
Rok wydania
2007
Oprawa
miękka
Liczba stron
175
ISBN10
3932696735
ISBN13
9783932696732
Seria
Opis
Die Diskussionen um Paragraphen 218, Sterbehilfe, Patientenverfügungen, gleichgeschlechtliche Ehen und den „Sittlichkeitsbegriff“ zeigen, dass Kurt Hillers Arbeit „Das Recht über sich selbst“ auch Jahrzehnte nach ihrer Erstveröffentlichung (1908) relevant bleibt. In seinen Memoiren beschreibt Hiller (1885-1972) die Entstehung seines Werkes: Er entdeckte, dass das deutsche Strafrecht die individuelle Befugnis, über den eigenen Körper zu verfügen, systematisch verneint. Diese Erkenntnis erschütterte ihn und motivierte ihn, die Missstände aufzudecken. Mit einem Auszug über die „kriminalistische Bedeutung des Selbstmordes“ promovierte er an der „Grossherzoglich Badischen Universität Heidelberg“, doch der Großteil seiner Arbeit wurde als Dissertation nicht akzeptiert, da Kapitel über Paragraphen 175 und 218 als zu brisant galten. Laut dem Bremer Rechtsgelehrten Ruprecht Großmann (1992) legte Hiller mit seiner Schrift die Mängel des kaiserlichen Strafrechts offen und kritisierte die zugrunde liegenden gesellschaftlichen Auffassungen. Vor dem Ersten Weltkrieg war die Schrift bereits vergriffen und wurde oft diskutiert, jedoch nie wieder gedruckt. Sie war lange Zeit nur in wenigen Bibliotheken verfügbar. Hiller betont, dass der Staat nicht in die persönliche Freiheit eingreifen sollte, solange niemand anderes geschädigt wird.